Fahrradalltag

Kopfhörer beim Fahrradfahren: Was ist erlaubt? Rechtslage & sichere Nutzung

Hast du es gewusst?
In Österreich und der Schweiz sind Kopfhörer beim Radfahren erlaubt, solange die Aufmerksamkeit und das Hörvermögen nicht eingeschränkt sind; bei Verstößen drohen eher geringe Bußgelder, und in der Schweiz kann bei Unfällen schneller eine Mitschuld entstehen. Die Niederlande und Großbritannien haben kein ausdrückliches Verbot, raten aber aus Sicherheitsgründen vom Tragen ab und können bei Unfällen ebenfalls eine Teilschuld annehmen. Frankreich ist am strengsten: Dort sind zwei Ohrhörer verboten und es drohen 135 Euro Strafe, nur ein Ohrhörer bzw. Hörgeräte sind erlaubt. In Spanien sind Kopfhörer grundsätzlich zulässig, jedoch nicht empfohlen, und einzelne Städte können strengere Regeln einführen.
Beispielfall aus der Praxis!
Ein Radfahrer mit Kopfhörern überhörte einen Warnruf und fuhr in eine gerade geöffnete Autotür. Obwohl der Autofahrer die Tür öffnete ohne zu schauen (Hauptschuld), wurde dem Radfahrer eine Mitschuld von 30% zugesprochen, weil er mit Noise-Cancelling-Kopfhörern unterwegs war (OLG Hamm, 2018).
Hast du es gewusst?
Mehrere Studien zeigen, dass Kopfhörer im Straßenverkehr das Risiko erhöhen können, vor allem bei hoher Lautstärke. Eine US-Studie der University of Maryland ergab, dass bei 81 % untersuchter Unfälle Warnsignale wegen zu lauter Musik überhört wurden. Die TU Chemnitz stellte fest, dass Radfahrer mit Kopfhörern im Schnitt 0,3 Sekunden langsamer reagieren, bei hoher Lautstärke sogar bis zu 0,8 Sekunden. Laut Deutschem Verkehrssicherheitsrat berichteten zudem 23 % der Befragten, durch Kopfhörer schon einmal eine Gefahr zu spät bemerkt zu haben, bei Knochenschallkopfhörern waren es deutlich weniger.