
E-Bike Lastenrad Förderung in Deutschland: Der komplette Ratgeber für 2025
E-Lastenräder entwickeln sich zur echten Alternative für den Zweitwagen. Viele Städte und der Bund unterstützen diese Entwicklung mit attraktiven Förderprogrammen. Der finanzielle Zuschuss kann mehrere tausend Euro betragen. Wir zeigen, welche Fördermöglichkeiten aktuell zur Verfügung stehen und wie du diese erfolgreich nutzt.
Bundesförderung durch das BAFA: Bis zu 3.500 Euro für Unternehmen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert seit 2021 die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern im gewerblichen Bereich. Das Programm läuft noch bis zum 30. Juni 2027. Bereits mehr als 10.000 E-Lastenräder wurden seit Programmstart gefördert, dabei flossen rund 14,5 Millionen Euro an Unternehmen aus 80 verschiedenen Branchen.
Wer erhält die BAFA-Förderung?
Private Unternehmen aller Rechtsformen können die Förderung beantragen. Die Art der Tätigkeit spielt keine Rolle. Freiberufler gehören ebenfalls zum förderfähigen Personenkreis. Auch Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts wie Hochschulen können einen Antrag stellen.
Privatpersonen, Vereine und Kommunen bleiben bei der Bundesförderung außen vor. Für diese Gruppen gibt es jedoch zahlreiche kommunale und regionale Programme.
Welche Lastenräder werden gefördert?
Das Bundesamt hat klare technische Anforderungen definiert. Das Lastenrad muss Transportmöglichkeiten aufweisen, die fest mit dem Rahmen verbunden sind. Das Transportvolumen muss deutlich über dem eines normalen Fahrrads liegen. Das zulässige Gesamtgewicht beträgt mindestens 170 Kilogramm.
Die elektrische Antriebsunterstützung darf eine Nenndauerleistung von maximal 250 Watt haben. Die Unterstützung muss sich bei steigender Geschwindigkeit verringern und spätestens bei 25 Stundenkilometern oder beim Aussetzen des Tretens vollständig unterbrochen werden.
S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 Stundenkilometer fallen nicht unter die Förderung. Gleiches gilt für E-Bikes mit reinem Elektroantrieb, der ohne Pedalieren auf über sechs Stundenkilometer beschleunigt. Lastenräder für den Personentransport wie Rikschas sind ebenfalls ausgeschlossen. Auch Räder für private Einsatzzwecke, Verkaufsstände oder reine Werbezwecke werden nicht bezuschusst.
Förderhöhe und Beantragung
Die Förderquote liegt bei 25 Prozent der Anschaffungskosten. Die Höchstsumme beträgt 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Der Antrag ist ausschließlich online über die BAFA-Website möglich. Anträge können ab dem 1. Oktober 2024 gestellt werden. Dafür musst du folgende Unterlagen bereithalten:
Ein aktuelles Angebot vom Händler oder Hersteller bildet die Grundlage. Eine Projektbeschreibung erläutert den geplanten Einsatzzweck des Lastenrads im Detail. Der Nachweis über die gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit erfolgt durch die Gewerbeanmeldung, die Zuweisung der Umsatzsteuernummer oder eine Bestätigung des Steuerberaters.
Wichtig: Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden. Nur das Einholen eines Angebots ist vor der Antragstellung erlaubt. Bestellbestätigungen oder Rechnungen mit einem Datum vor Erhalt des Zuwendungsbescheids führen zur Ablehnung des Antrags oder zur Rückforderung der Fördersumme.
Nach positiver Prüfung erhältst du einen Bewilligungsbescheid. Der Bewilligungszeitraum für die Anschaffung beträgt zwölf Monate. Erst nach Erhalt des Bescheids darfst du das Lastenrad bestellen oder kaufen.
Das geförderte E-Lastenrad muss sich überwiegend in Deutschland befinden. Das Unternehmen ist verpflichtet, es mindestens drei Jahre im Sinne der Förderrichtlinie zu betreiben. Während dieser Zeit müssen einmal jährlich Angaben für ein Monitoring zur Verfügung gestellt werden. Eine öffentlichkeitswirksame Information über die Förderung ist ebenfalls erforderlich, insbesondere auf den geförderten Rädern und auf der Website.
Kommunale Förderungen für Privatpersonen: Der Flickenteppich mit Potenzial
Die Förderlandschaft in Deutschland präsentiert sich vielfältig und unterschiedlich. Während einige Bundesländer überhaupt keine Förderung anbieten, unterstützen andere sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Viele Städte und Kommunen haben eigene Programme aufgelegt.
Bremen: Bis zu 1.250 Euro Zuschuss
Die Hansestadt Bremen stellt im Rahmen des Programms “Wendepunkt Verkehr” 500.000 Euro für Lastenräder und Fahrradanhänger bereit. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine und Kleinstunternehmen mit Sitz in Bremen. Die Stadt Bremerhaven ist von der Förderung ausgenommen.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 Prozent des Kaufpreises für Lastenräder mit oder ohne E-Antrieb sowie für elektrisch unterstützte Fahrradanhänger. Die Obergrenze liegt bei 1.000 Euro. Klassische Fahrradanhänger ohne E-Antrieb werden mit bis zu 50 Prozent des Kaufpreises, maximal jedoch 500 Euro gefördert.
Inhaber des Bremen-Passes erhalten einen erhöhten Zuschuss. Für ein E-Lastenrad oder einen elektrischen Anhänger gibt es bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 1.250 Euro.
Die Förderung war in der Vergangenheit extrem nachgefragt. Bei der letzten Runde im Jahr 2022 waren die 500.000 Euro bereits nach sieben Minuten ausgeschöpft. Rund 750 Anhänger und Lastenräder wurden damals gefördert.
Karlsruhe: Familienfreundliche Förderung
Die Stadt Karlsruhe richtet sich besonders an Haushalte mit Kindern. Familien mit Kindern unter 18 Jahren erhalten 1.000 Euro für ein E-Lastenrad und 500 Euro für ein Lastenrad ohne Motor. Haushalte ohne Kinder bekommen 500 Euro für ein E-Lastenrad. Die Förderung deckt maximal 50 Prozent der Kosten ab.
Inhaber des Karlsruher Kinder-Passes profitieren von einem zusätzlichen Bonus von 500 Euro. Anträge müssen zwischen dem 11. Januar und 28. Februar 2025 gestellt werden.
Bayern: Kommunale Vielfalt statt Landesförderung
Der Freistaat Bayern bietet keine landesweite Förderung an. Dafür haben zahlreiche Städte und Kommunen eigene Programme entwickelt.
Die Stadt München fördert Lastenräder mit bis zu 500 Euro und Lastenpedelecs mit bis zu 750 Euro. Fahrradanhänger werden mit bis zu 250 Euro unterstützt. Das Programm läuft voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2025.
Der Landkreis Bamberg bezuschusst die Anschaffung von Lastenrädern mit bis zu 600 Euro und Fahrradanhängern mit bis zu 300 Euro. Die Anträge können ab dem 1. Januar 2025 gestellt werden.
Amberg verbindet die Lastenradförderung mit einer Umweltprämie. Wer gleichzeitig einen Verbrenner-PKW abmeldet oder verkauft, erhält bis zu 500 Euro. Zusätzlich gibt es Zuschüsse für den Kauf von Fahrradanhängern mit 60 Euro und für Lastenräder oder Lastenpedelecs mit bis zu 550 Euro.
Nordrhein-Westfalen: Regionale Programme
Das Bundesland bot früher eine landesweite Förderung durch das Programm “progres.nrw” an. Aktuell existiert dieses Programm nicht mehr für Privatpersonen. Dafür gibt es zahlreiche kommunale Initiativen.
Bochum fördert ausschließlich Privatpersonen mit Wohnsitz in der Stadt. Der Zuschuss beträgt einmalig 500 Euro, sofern das Lastenrad mindestens 1.400 Euro brutto kostet. Das Lastenrad muss aus serienmäßiger Herstellung stammen und über einen standardisierten Sonderaufbau verfügen. Die Nutzlast muss mindestens 120 Kilogramm betragen. Der Fördertopf umfasst 70.000 Euro.
Rietberg bietet im Rahmen des Programms “Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung” 20 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 500 Euro. Nutzergemeinschaften aus mindestens drei Personen erhalten einen Bonus von 200 Euro. Die Mindestlastenzuladung beträgt 40 Kilogramm. Das Förderprogramm gilt vorbehaltlich bis Ende 2025.
Baden-Württemberg: Gewerbliche Förderung ausgelaufen
Das Förderprogramm für Elektrolastenräder in Baden-Württemberg ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden. Das Programm richtete sich an Unternehmer, Freiberufler, juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Privatpersonen waren ausgeschlossen.
Kombinationsmöglichkeiten: Mehrfachförderung meist ausgeschlossen
Die BAFA-Richtlinie schließt eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln explizit aus. Unternehmen können nicht gleichzeitig die Bundesförderung und eine kommunale Förderung in Anspruch nehmen.
Für Privatpersonen stellt sich diese Frage nicht, da die Bundesförderung ohnehin nicht zugänglich ist. Allerdings können auch kommunale Programme untereinander meist nicht kombiniert werden.
Eine Ausnahme bilden steuerliche Vorteile. Diese können parallel zu Förderprogrammen genutzt werden. Unternehmen und Selbstständige profitieren von Abschreibungsmöglichkeiten zusätzlich zur BAFA-Förderung.
Lastenradförderung für Unternehmen: Mehr als nur BAFA
Gewerbetreibende haben über die BAFA-Förderung hinaus weitere Möglichkeiten, von staatlicher Unterstützung zu profitieren.
Steuerliche Absetzbarkeit und Abschreibung
Unternehmen und Freiberufler können E-Lastenräder steuerlich geltend machen, wenn diese mindestens zehn Prozent betrieblich genutzt werden. Bei einem betrieblichen Nutzungsanteil von über 50 Prozent zählt das Lastenrad automatisch zum Betriebsvermögen.
Die Abschreibung erfolgt linear über sieben Jahre. Bei einem E-Bike mit Anschaffungskosten von 3.500 Euro beträgt die jährliche Abschreibung 500 Euro. Lastenräder mit Anschaffungskosten unter 800 Euro können als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden.
Beim Leasing gelten die monatlichen Raten als Betriebsausgaben. Sie mindern den zu versteuernden Gewinn. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann sich die Umsatzsteuer aus den Leasingraten vom Finanzamt erstatten lassen.
Die degressive Abschreibung war für Anschaffungen vom 1. Oktober 2023 bis zum 1. Januar 2025 möglich. Für spätere Käufe gilt wieder nur die lineare Abschreibung.
Sonderabschreibung für vollelektrische Fahrzeuge
Die Bundesregierung hat die steuerlichen Vorteile für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge erweitert. Unternehmen und Selbstständige können Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen. Eine neue Sonderabschreibung über sechs Jahre wurde eingeführt. Diese Regelung gilt auch für E-Bikes und E-Lastenräder, da diese als Dienstfahrzeuge klassifiziert werden können.
Dienstrad-Leasing: Attraktiver Mitarbeiterbenefit
Das Dienstrad-Leasing über den Arbeitgeber stellt eine weitere Möglichkeit dar, steuerliche Vorteile zu nutzen. Bei der Gehaltsumwandlung verzichten Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Bruttogehalts, der in die Leasingrate umgewandelt wird.
Der geldwerte Vorteil wird mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Der Betrag wird auf volle 100 Euro abgerundet. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2020 und ist bis Ende 2030 befristet.
Überlässt der Arbeitgeber das Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils komplett. Das Dienstrad ist dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Am Ende der Leasinglaufzeit von 36 Monaten können Arbeitnehmer das E-Bike zum Restwert kaufen. Dieser liegt nach drei Jahren bei 15 bis 20 Prozent des Anschaffungspreises.
Praktische Tipps zur Antragstellung
- Frühzeitig informieren:
Fördertöpfe sind häufig begrenzt und schnell ausgeschöpft. Informiere dich rechtzeitig über aktuelle Programme in der Kommune. Die Website cargobike.jetzt bietet eine umfassende Übersicht aller deutschen Förderprogramme, sortiert nach Bundesländern und regelmäßig aktualisiert.
- Vor dem Kauf beantragen:
Fast alle Förderprogramme verlangen, dass der Antrag vor dem Kauf gestellt wird. Nur das Einholen eines Angebots ist vorher erlaubt. Kaufverträge oder Rechnungen vor Bewilligung führen zur Ablehnung oder Rückforderung.
- Vollständige Unterlagen:
Stelle alle erforderlichen Dokumente zusammen, bevor du den Antrag starten. Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung oder führen zur Ablehnung. Bei gewerblicher Nutzung gehören Gewerbeanmeldung oder Steuerberaternachweise dazu.
- Technische Anforderungen prüfen:
Nicht jedes Lastenrad erfüllt die Förderkriterien. Prüfe vorab, ob dein Wunschmodell die geforderte Nutzlast, das Gesamtgewicht und die anderen technischen Voraussetzungen erfüllt. Das BAFA führt eine Liste förderfähiger Modelle.
- Fristen beachten:
Viele kommunale Programme haben feste Antragsfristen. Karlsruhe beispielsweise nimmt Anträge nur zwischen dem 11. Januar und 28. Februar entgegen. Andere Programme enden, sobald der Fördertopf leer ist.
- Fahrtenbuch führen:
Bei gewerblicher Nutzung mit betrieblichem Anteil unter 50 Prozent empfiehlt sich ein Fahrtenbuch. Es dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und sollte mindestens im ersten Jahr sorgfältig geführt werden.
- Behaltepflicht einhalten:
Geförderte Lastenräder müssen für einen bestimmten Zeitraum behalten und entsprechend genutzt werden. Bei der BAFA-Förderung beträgt diese Frist drei Jahre. Ein vorzeitiger Verkauf erfordert die Zustimmung der Bewilligungsbehörde oder führt zur Rückzahlung.
- Öffentlichkeitswirksam informieren:
Wer BAFA-Förderung erhält, muss öffentlich über die Unterstützung informieren. Dies erfolgt durch das Förderlogo auf dem Lastenrad und idealerweise auch auf der Website. Diese Pflicht sollte nicht unterschätzt werden.
- Alternative Finanzierung prüfen:
Wenn keine passende Förderung verfügbar ist, kann Leasing eine attraktive Alternative sein. Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen gibt es mittlerweile zahlreiche Anbieter mit flexiblen Konditionen.
- Soziale Komponente nutzen:
Viele Kommunen bieten erhöhte Zuschüsse für sozial schwächere Haushalte. Der Bremen-Pass oder der Karlsruher Kinder-Pass erhöhen die Fördersumme deutlich. Prüfe, ob du Anspruch auf solche Zusatzleistungen hast.
Aktion Mensch: Förderung für barrierefreie Mobilität
Die Aktion Mensch bietet seit Mai 2021 ein spezielles Förderprogramm für barrierefreie Mobilität. Das Programm “Barrierefreiheit für alle” richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die elektrische Fahrräder für Menschen mit Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie Kinder und Jugendliche anschaffen möchten.
Gefördert werden Elektro-Fahrräder für mindestens zwei Personen wie elektrische Rikschas oder E-Tandems mit E-Motor. Die Fördersumme kann bis zu 5.000 Euro betragen. Das Programm zielt darauf ab, die Mobilität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken.
Ausblick: Entwicklung der Förderlandschaft
Die Förderlandschaft für Lastenräder bleibt dynamisch. Kommunale Programme werden regelmäßig neu aufgelegt, pausiert oder angepasst. Die BAFA-Förderung läuft noch bis Mitte 2027 und gilt als verlässliche Konstante für gewerbliche Nutzer.
Die politische Diskussion um eine bundeseinheitliche Förderung auch für Privatpersonen hält an. Befürworter argumentieren mit dem verkehrspolitischen Effekt und der Unterstützung der jungen europäischen Lastenrad-Branche. Eine solche Förderung würde den aktuellen Flickenteppich ablösen und für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Parallel entwickelt sich das Angebot an Lastenrad-Sharing-Systemen weiter. Bremen plant beispielsweise den Ausbau mit mindestens 20 Stationen und 40 Lastenrädern. Solche Systeme ergänzen die Kaufförderung und sprechen Menschen an, die nur gelegentlich ein Lastenrad benötigen.
Die steuerlichen Rahmenbedingungen bleiben vorerst stabil. Die 0,25-Prozent-Regel beim Dienstrad-Leasing gilt bis Ende 2030. Unternehmen können weiterhin von Abschreibungsmöglichkeiten und Sonderabschreibungen profitieren.
Förderung gezielt nutzen
Lastenräder erhalten in Deutschland vielfältige finanzielle Unterstützung. Die Höhe der Förderung und die Zugänglichkeit hängen stark vom Wohnort und vom Nutzungszweck ab. Unternehmen profitieren von der bundesweiten BAFA-Förderung und können zusätzlich steuerliche Vorteile nutzen. Privatpersonen sind auf kommunale Programme angewiesen, die regional sehr unterschiedlich ausfallen.
Die Antragstellung erfordert Sorgfalt und zeitliche Planung. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden, und die Unterlagen müssen vollständig sein. Fördertöpfe sind oft begrenzt und schnell ausgeschöpft. Wer sich frühzeitig informiert und die Anforderungen genau beachtet, kann mehrere hundert bis mehrere tausend Euro sparen.
Die Investition in ein Lastenrad rechnet sich durch die Förderung noch schneller. Besonders in Kombination mit geringen Unterhaltskosten und dem Wegfall von Parkgebühren wird das Lastenrad zur echten Alternative zum Zweitwagen. Die Förderprogramme leisten einen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende und machen nachhaltige Transportlösungen für mehr Menschen zugänglich.