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Fahrradwissen

Wann zahlt die Krankenkasse ein E-Bike? Die ehrliche Antwort mit Rechtslage

Wenn du ein therapeutisches Spezialfahrrad benötigst, wende dich zunächst an ein Sanitätshaus, das Vertragspartner deiner Krankenkasse ist. Diese Häuser kennen die Genehmigungsverfahren und können die notwendigen Unterlagen zusammenstellen. Ein allgemeiner Fahrradhändler kann das in der Regel nicht leisten.
Ruf direkt bei deiner Krankenkasse an und frag konkret, ob ein E-Bike im Rahmen eines Bonusprogramms als förderfähige Ausgabe gilt, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Viele Kassen können das individuell bewerten. Eine schriftliche Bestätigung vor dem Kauf ist dabei wertvoller als jede allgemeine Aussage.
Selbst wenn deine PKV grundsätzlich für Hilfsmittel aufkommt: Reiche den Antrag zusammen mit einem ausführlichen ärztlichen Attest ein, das den therapeutischen Nutzen konkret belegt, also nicht nur "E-Bike empfohlen" notiert, sondern beschreibt, welche Erkrankung vorliegt, warum ein normales Fahrrad nicht ausreicht und welches Modell aus medizinischen Gründen notwendig ist.