Fahrradsicherheit

Fahrrad richtig beleuchten: StVZO-Pflichten kompakt erklärt

Praxistipp!
Wer regelmäßig im Dunkeln fährt, sollte das Licht einfach dauerhaft am Rad lassen. Das spart Zeit beim Anstecken und du vergisst es nicht beim spontanen Aufbruch. Eine abnehmbare Akkulampe kann außerdem als Schutz vor Diebstahl nach wie vor abgenommen werden, wenn du das Rad draußen abstellst.
Achtung!
Viele günstige Fahrradlampen aus dem Versandhandel oder von Discountern tragen keine K-Nummer und sind damit im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig, auch wenn sie sehr hell sind. Beim Kauf lohnt sich ein kurzer Blick auf das Gehäuse oder die Produktbeschreibung.
Praxistipp!
Für Pedelecs gilt eine Sonderregel: Die Beleuchtungsanlage darf aus dem Antriebsakku gespeist werden. Sobald der Akku leer ist und der Antrieb abschaltet, muss die Beleuchtung aber noch mindestens zwei weitere Stunden funktionieren, alternativ durch einen Übergang auf den Motor als Lichtmaschine.
Praxistipp!
Viele Scheinwerferhalterungen an Lenkerrohren haben eine Einstellschraube, mit der der Abstrahlwinkel in kleinen Schritten verändert werden kann. Nach einem Sturz oder einem Wechsel des Scheinwerfers lohnt sich eine kurze Kontrolle, ob der Winkel noch stimmt.
Praxistipp!
Wer gelegentlich auch nach Einbruch der Dunkelheit fährt, sollte ein kompaktes Akkulicht-Set mit K-Nummer in der Trikottasche oder am Rad lassen. Leichte und kleine Modelle bringen inzwischen weniger als 80 Gramm auf die Waage und erfüllen trotzdem alle StVZO-Anforderungen.